Allergiker-Staubsauger: Zahlt die Krankenkasse?

Zahlt die Krankenkasse einen Allergiker-Staubsauger? In der Regel nicht, er gilt als Gebrauchsgegenstand. Was bei Encasings, Steuer und Beihilfe anders ist.

Staubsauger Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

In diesem Artikel
  1. Warum die Krankenkasse keinen Staubsauger zahlt
  2. Der Maßstab des Bundessozialgerichts
  3. Encasings: der Vergleichsfall, den die Kasse übernehmen kann
  4. Luftreiniger: der Grenzfall
  5. Was die Krankenkasse bei Hausstauballergie zahlt
  6. Staubsauger von der Steuer absetzen: nur mit Gutachten vorab
  7. Beihilfe und private Krankenversicherung
  8. Wenn du trotzdem einen Antrag stellen willst
  9. Worauf es beim Kauf ankommt
  10. Fazit
  11. Häufige Fragen

Warum die Krankenkasse keinen Staubsauger zahlt

Ob die gesetzliche Krankenversicherung ein Hilfsmittel übernimmt, regelt § 33 Absatz 1 SGB V. Versicherte haben danach Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Der entscheidende Nachsatz lautet: soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.

Ein Staubsauger fällt genau unter diesen Nachsatz. Er steht in praktisch jedem Haushalt, mit oder ohne Allergie. Daran ändert auch ein besonders dichtes Gehäuse oder ein HEPA-Filter der Klasse H13 nichts: Solche Geräte kaufen viele Menschen ohne Allergie, weil sie weniger Staub in die Raumluft blasen.

Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, dem Katalog der Produkte, die Kassen als Hilfsmittel einordnen, sind Staubsauger nicht aufgeführt. Ein Antrag scheitert darum in aller Regel schon an der ersten Prüfung.

Der Maßstab des Bundessozialgerichts

Wann ein Gegenstand als “allgemeiner Gebrauchsgegenstand” gilt, hat das Bundessozialgericht am 16. September 1999 in einem Fall zu einem Luftreinigungsgerät für eine Allergikerin genauer gefasst (Az. B 3 KR 1/99 R). Der Leitgedanke:

  • Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt worden sind und die ausschließlich oder ganz überwiegend von diesem Personenkreis benutzt werden, sind keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände.
  • Ein bestimmter Verbreitungsgrad oder ein bestimmter Verkaufspreis reicht als Kriterium dagegen nicht aus.

Für den Staubsauger heißt das: Er wurde für jeden Haushalt entwickelt und wird von allen benutzt. Auch ein Modell, das mit Allergiker-Eignung wirbt oder ein Prüfsiegel trägt, bleibt ein Haushaltsgerät für jedermann.

Prüfweg nach Paragraf 33 SGB V für Allergiker-Staubsauger und Encasing nebeneinander. Frage 1, dient es der Krankenbehandlung: beide ja. Frage 2, für Kranke entwickelt und überwiegend von ihnen genutzt: Staubsauger nein, also Kasse zahlt nicht; Encasing ja. Frage 3, Nutzen nach Stand der Medizin und ärztlich verordnet: Encasing im Einzelfall ja, also Kasse kann zahlen. Darunter für den Staubsauger: Steuer nur mit Gutachten vor dem Kauf, Beihilfe nein, private Kasse je nach Tarif.

Beide Produkte senken die Allergenmenge. Den Unterschied macht die zweite Frage: Ein Encasing nutzt nur, wer sich vor Milben schützen muss.

Encasings: der Vergleichsfall, den die Kasse übernehmen kann

Dass die Kassen bei Hausstaubmilbenallergie nicht grundsätzlich mauern, zeigen die Encasings, milbendichte Bezüge für Matratze, Kissen und Decke. Sie schließen das Allergenreservoir im Bett ein und haben im Haushalt keine andere Funktion als den Allergieschutz. Damit erfüllen sie die Frage, an der der Staubsauger scheitert.

Das Bundessozialgericht hat am 15. März 2012 entschieden, dass Encasings ein Hilfsmittel der Krankenkasse sein können (Az. B 3 KR 2/11 R). Es hat den Anspruch aber an eine Bedingung geknüpft: Bei bereits langjährig erkrankten Erwachsenen muss ihr Nutzen für die allergologische Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse belegt sein. Das Gericht verwies darauf, dass Wirksamkeit und Eignung von Encasings in der Fachliteratur kontrovers diskutiert werden.

In der Praxis übernehmen viele Kassen Encasings bei nachgewiesener Hausstaubmilbenallergie mit ärztlicher Verordnung ganz oder anteilig. Wie wirksam die einzelnen Maßnahmen gegen Milben sind, ordnet der Ratgeber Hausstauballergie: was wirklich hilft ein.

ProduktGilt alsGesetzliche Kasse
Staubsauger mit HEPA-Filterallgemeiner Gebrauchsgegenstandzahlt nicht
Encasing für Matratze, Kissen, Deckemögliches Hilfsmittelim Einzelfall mit Verordnung
antiallergene BettwäscheGebrauchsgegenstand mit Doppelfunktionin der Regel nicht
LuftreinigerGrenzfall, Prüfung im Einzelfallin seltenen Einzelfällen

Luftreiniger: der Grenzfall

Interessant ist der Ausgang des Luftreiniger-Verfahrens von 1999. Das Bundessozialgericht hat das Verfahren an das Landessozialgericht zurückverwiesen und den Anspruch damit offengehalten. Ein spezielles Luftreinigungsgerät für Allergiker kann also im Einzelfall ein Hilfsmittel sein. Das Gericht verlangte dafür eine fachärztliche Begutachtung durch einen Allergologen zu Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit des konkreten Geräts.

Für den Staubsauger lässt sich daraus wenig ableiten. Ein Luftreiniger für Allergiker ist ein Spezialgerät, der Staubsauger bleibt das Haushaltsgerät, das ohnehin jeder besitzt.

Was die Krankenkasse bei Hausstauballergie zahlt

Auch ohne Staubsauger übernimmt die gesetzliche Kasse bei Hausstauballergie einiges:

LeistungÜbernahme durch die gesetzliche Kasse
Allergietest beim Arzt (Haut- oder Bluttest)ja
verschreibungspflichtige Medikamenteja, abzüglich Zuzahlung
rezeptfreie Mittel wie viele Antihistaminikabei Erwachsenen in der Regel nein (§ 34 SGB V), Kinder bis 12 ja
spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung)ja
Encasingsim Einzelfall, mit Verordnung
Staubsauger, Luftbefeuchter, Bodenbelagnein

Die spezifische Immuntherapie ist die einzige Behandlung, die an der Ursache ansetzt. Sie lohnt das Gespräch mit dem Allergologen mehr als jeder Antrag auf einen Staubsauger.

Staubsauger von der Steuer absetzen: nur mit Gutachten vorab

Wer den Staubsauger selbst kauft, kann ihn unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in der Einkommensteuererklärung angeben. Für Gegenstände, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gelten, stellt § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung aber hohe Hürden auf:

  1. Nachweis: Die medizinische Notwendigkeit muss durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes belegt sein. Ein normales Attest der Hausarztpraxis reicht nicht.
  2. Zeitpunkt: Der Nachweis muss vor dem Kauf ausgestellt sein. Ein Gutachten, das nach dem Kauf eingeholt wird, erkennt das Finanzamt nicht an.
  3. Zumutbare Belastung: Abziehbar ist nur der Teil der gesamten Krankheitskosten eines Jahres, der die zumutbare Belastung übersteigt. Sie liegt je nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Für die meisten Haushalte bleibt damit wenig übrig. Lohnen kann sich der Weg in einem Jahr mit vielen anderen Krankheitskosten. Im Zweifel klärt ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung die Aussichten vor dem Kauf.

Beihilfe und private Krankenversicherung

Beihilfe: Für Bundesbeamte schließt § 25 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung Hilfsmittel aus, die der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind. Die Anlage 12 der Verordnung listet nicht beihilfefähige Hilfsmittel auf, darunter Luftreinigungsgeräte, Elektro-Luftfilter, Raumluftbefeuchter sowie antiallergene Matratzen, Matratzen- und Bettbezüge. Ein Staubsauger fällt erst recht unter den Ausschluss. Für Landesbeamte gelten die Beihilfeverordnungen der Länder, die im Detail abweichen können.

Private Krankenversicherung: Hier entscheiden die Tarifbedingungen. Manche Tarife haben einen abschließenden Hilfsmittelkatalog, andere offene Formulierungen. Wer es versuchen will, fragt vor dem Kauf schriftlich an und wartet die Zusage ab.

Wenn du trotzdem einen Antrag stellen willst

Ein Antrag bei der gesetzlichen Kasse hat beim Staubsauger kaum Aussicht auf Erfolg. Wer es trotzdem versuchen möchte, geht so vor:

  1. Ärztliche Begründung einholen: Diagnose, Schweregrad, bisherige Maßnahmen und warum gerade dieses Gerät nötig ist.
  2. Schriftlich beantragen, vor dem Kauf, mit Kostenvoranschlag.
  3. Bescheid abwarten. Eine Ablehnung kommt schriftlich mit Begründung.
  4. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einlegen, wenn die Begründung nicht trägt. Beratung dazu bieten Sozialverbände und die Unabhängige Patientenberatung.

Realistischer ist, die Energie in die Leistungen zu stecken, die die Kasse übernimmt: Allergietest, Immuntherapie und Encasings.

Worauf es beim Kauf ankommt

Da der Staubsauger aus eigener Tasche bezahlt wird, lohnt der Blick auf die Merkmale, die für Allergiker tatsächlich zählen:

  • Filterklasse H13 oder höher nach EN 1822. Was die Klassen bedeuten, erklärt der Ratgeber zur HEPA-Filter-Definition.
  • Dichtes Gehäuse: Der beste Filter nützt wenig, wenn Luft an Fugen und Dichtungen vorbeiströmt.
  • Staubarme Entleerung: geschlossene Beutel mit Verschlussklappe oder ein Behälter, der sich über der Mülltonne öffnen lässt.
  • Prüfsiegel wie das ECARF-Siegel der Europäischen Stiftung für Allergieforschung sind ein zusätzlicher Anhaltspunkt neben Filterklasse und Gehäuse.

Welche dieser Angaben wirklich zählen und welche nur Werbung sind, ordnet der Ratgeber Staubsauger für Allergiker: welcher Filter zählt ein.

Fazit

Einen Allergiker-Staubsauger zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht, auch nicht mit ärztlichem Attest. Nach § 33 SGB V und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist er ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand, weil er für alle Haushalte gebaut und von allen genutzt wird. Die Beihilfe des Bundes schließt ihn ebenfalls aus, bei der privaten Kasse hilft nur eine schriftliche Zusage vorab. Steuerlich geht es nur mit amtsärztlichem Gutachten vor dem Kauf. Was die Kasse bei Hausstauballergie übernimmt, sind Allergietest, Immuntherapie und im Einzelfall Encasings, und dort lohnt sich der Antrag.

Häufige Fragen

Bekomme ich einen Staubsauger auf Rezept?

In aller Regel nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung schließt in § 33 SGB V Hilfsmittel aus, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gelten. Ein Staubsauger gehört in fast jeden Haushalt, auch ein Gerät mit HEPA-Filter wird von Menschen ohne Allergie gekauft. Eine ärztliche Verordnung ändert daran nichts.

Zahlt die Krankenkasse einen Staubsauger bei Hausstauballergie?

Nein, auch nicht bei ärztlich festgestellter Hausstauballergie. Die Kasse übernimmt die Diagnose, verschreibungspflichtige Medikamente, die spezifische Immuntherapie und im Einzelfall milbendichte Bezüge für Matratze und Bettzeug. Den Staubsauger zahlst du selbst.

Kann ich einen Allergiker-Staubsauger von der Steuer absetzen?

Nur unter strengen Voraussetzungen. Für medizinische Hilfsmittel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände gelten, verlangt § 64 EStDV ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor dem Kauf. Außerdem zählt nur der Teil der Krankheitskosten, der die zumutbare Belastung von 1 bis 7 Prozent der Einkünfte übersteigt.

Zahlt die Krankenkasse Encasings?

Bei ärztlich nachgewiesener Hausstaubmilbenallergie übernehmen viele gesetzliche Kassen milbendichte Bezüge ganz oder anteilig. Rechtlich können Encasings ein Hilfsmittel sein, weil sie allein dem Allergieschutz dienen. Das Bundessozialgericht hat 2012 aber verlangt, dass ihr Nutzen im konkreten Fall nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse belegt ist (Az. B 3 KR 2/11 R).

Zahlt die Beihilfe einen Allergiker-Staubsauger?

Nein. Die Bundesbeihilfeverordnung schließt in § 25 Hilfsmittel aus, die der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind. In der Liste nicht beihilfefähiger Hilfsmittel (Anlage 12) stehen ausdrücklich auch Luftreinigungsgeräte, Elektro-Luftfilter sowie antiallergene Matratzen, Matratzen- und Bettbezüge. Die Beihilfeverordnungen der Länder können im Detail abweichen.

Zahlt die private Krankenversicherung einen Staubsauger für Allergiker?

Das hängt vom Tarif ab. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und, falls der Tarif einen hat, der Hilfsmittelkatalog. Vor dem Kauf schriftlich anfragen und die Zusage abwarten, denn eine nachträgliche Erstattung lässt sich ohne Zusage kaum durchsetzen.

Was zahlt die Krankenkasse bei Hausstauballergie?

Den Allergietest und die ärztliche Behandlung, verschreibungspflichtige Medikamente und die spezifische Immuntherapie, die einzige ursächliche Behandlung. Rezeptfreie Mittel wie viele Antihistaminika zahlen Erwachsene nach § 34 SGB V in der Regel selbst. Milbendichte Bezüge übernehmen viele Kassen bei ärztlicher Verordnung.

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