Ist Hausstaub ein Gefahrstoff? Recht, Grenzwerte, Praxis

Warum Hausstaub rechtlich kein Gefahrstoff ist, welche Bestandteile trotzdem streng geregelt sind und ab wann beim Renovieren ein Sauger mit Staubklasse nötig wird.

Reinigung & Pflege Veröffentlicht am 9 Min. Lesezeit

In diesem Artikel
  1. Was das Gefahrstoffrecht unter einem Gefahrstoff versteht
  2. Warum Hausstaub als Gemisch nicht eingestuft ist
  3. Die Bestandteile, die sehr wohl geregelt sind
  4. E-Staub und A-Staub: worauf sich die Grenzwerte beziehen
  5. Die Grenzwerte im Überblick
  6. Wann aus Hausstaub ein geregelter Staub wird
  7. Staubklassen L, M und H beim Sauger
  8. Was das für den Privathaushalt praktisch bedeutet
  9. Fazit
  10. Häufige Fragen

Die Frage taucht meist in einem konkreten Moment auf: beim Blick in den vollen Staubsaugerbeutel nach einer Renovierung, beim Ausräumen eines Dachbodens oder wenn eine Hausverwaltung von Staubschutzmaßnahmen spricht. Rechtlich hat der Begriff Gefahrstoff eine enge Bedeutung, und Hausstaub fällt anders darunter, als die meisten vermuten. Dieser Ratgeber zeigt, was das Gefahrstoffrecht regelt, welche Bestandteile tatsächlich eingestuft sind und ab wann im Haushalt andere Technik nötig wird.

Was das Gefahrstoffrecht unter einem Gefahrstoff versteht

Im Recht hat der Begriff eine engere Bedeutung als im Alltag. Die Gefahrstoffverordnung definiert Gefahrstoffe über mehrere Wege: Stoffe und Gemische, die nach der europäischen CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, Stoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert, sowie Stoffe, die bei einer Tätigkeit erst entstehen oder freigesetzt werden.

Der letzte Punkt ist der interessanteste, und er wird beim Thema Hausstaub regelmäßig übersehen. Ein Material kann völlig unauffällig sein, solange es liegt, und zum geregelten Staub werden, sobald jemand es bearbeitet. Eine Betonwand ist kein Gefahrstoff. Der Staub, der beim Schlitzen dieser Wand entsteht, unterliegt sehr wohl Regeln.

Der zweite Rahmen betrifft die Adressaten. Die Gefahrstoffverordnung setzt europäisches Arbeitsschutzrecht um und verpflichtet Arbeitgeber: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Unterweisung, Grenzwerteinhaltung. Wer in der eigenen Wohnung staubwischt, ist kein Adressat dieser Vorschriften. Die Physik der Partikel ändert sich dadurch allerdings nicht, und genau deshalb lohnt der Blick auf die Werte.

Warum Hausstaub als Gemisch nicht eingestuft ist

Eine Einstufung nach CLP setzt voraus, dass jemand ein Gemisch mit bekannter Zusammensetzung herstellt und in Verkehr bringt. Genau das trifft auf Hausstaub nicht zu. Er entsteht von selbst, seine Zusammensetzung ändert sich von Wohnung zu Wohnung und innerhalb einer Wohnung von Raum zu Raum.

Woraus er sich zusammensetzt, hat der Ratgeber woraus Hausstaub besteht im Detail aufgeschlüsselt. Die grobe Verteilung erklärt, warum eine pauschale Einstufung unmöglich wäre: Textilfasern, Hautschuppen, Sand und Mineralpartikel von draußen, Pollen, Pilzsporen, Milbenkot, Rußpartikel und Abrieb aller Art. Je nach Standort und Haushalt verschieben sich die Anteile erheblich.

Harmlos ist Hausstaub deswegen trotzdem nicht. Er ist eine Senke für schwerflüchtige Verbindungen: Weichmacher aus Kunststoffen, Flammschutzmittel aus Polstern und Elektronik, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus Verbrennung. Diese Stoffe verlassen ihre Trägermaterialien langsam und lagern sich am Staub an. Das Umweltbundesamt nutzt Hausstaubproben deshalb seit Jahren als Indikator für die Innenraumbelastung, gerade weil sich darin gut nachweisen lässt, was sonst kaum messbar ist.

Die Bestandteile, die sehr wohl geregelt sind

Interessant wird es eine Ebene tiefer. Mehrere Stoffe, die im Hausstaub landen können, sind eindeutig eingestuft und haben eigene technische Regeln.

BestandteilRechtliche EinstufungTypische Quelle im Haushalt
Asbestfasernkrebserzeugend Kategorie 1A, VerwendungsverbotBausubstanz vor 1993: Fliesenkleber, Putze, Dichtschnüre, Bodenplatten
Alveolengängiger Quarzstaubkrebserzeugend bei Tätigkeiten mit FreisetzungBohren und Schlitzen in Beton, Estrich, Putz, Mörtel
Buchen- und Eichenholzstaubkrebserzeugend Kategorie 1ASchleifen und Sägen von Möbelholz und Parkett
BleistaubreproduktionstoxischAltanstriche vor 1980, alte Rohrleitungen
Schimmelpilzsporeneigenes Regelwerk für Tätigkeiten mit biologischen ArbeitsstoffenFeuchteschäden hinter Möbeln, Kellerwände
Mineralwolle-Fasern alter Bauartje nach Faserart eingestuftDämmungen vor 1996, Dachausbauten

Diese Liste erklärt, warum sich die Frage nach dem Gefahrstoff bei Renovierungen ganz anders stellt als beim wöchentlichen Saugen. Solange die Fliesen liegen und die Wand geschlossen ist, bleibt alles gebunden. Sobald jemand bohrt, schleift oder abreißt, gelangt genau das in die Raumluft, was eingestuft ist.

Für Asbest gilt dabei die strengste Regel des ganzen Feldes. Die zugehörige technische Regel schreibt für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten eine Sachkunde vor, dazu Absaugung, Unterdruckhaltung und einen Sauger mit besonderer Bauartprüfung. Warum ein Haushaltsgerät dafür grundsätzlich ausscheidet, erklärt der Ratgeber zum HEPA-Sauger bei Asbest.

E-Staub und A-Staub: worauf sich die Grenzwerte beziehen

Wer Grenzwerte lesen will, braucht zwei Begriffe. Beide beschreiben eine Eindringtiefe: wie weit die Partikel eines Staubs in den Atemtrakt gelangen. Der Maßstab liegt damit im Atemweg selbst.

E-Staub ist die einatembare Fraktion. Gemeint ist alles, was mit dem Atemzug überhaupt durch Mund und Nase mitgeht. Der größte Teil davon bleibt in Nase, Rachen und Luftröhre hängen und wird über den Flimmerhärchen-Mechanismus wieder nach oben transportiert.

A-Staub ist die alveolengängige Fraktion, definiert über eine Abscheidekurve mit einem Median von etwa 4 Mikrometern. Diese Partikel überwinden alle Filterstufen des Atemtrakts und erreichen die Lungenbläschen. Dort gibt es keinen Flimmerhärchen-Transport mehr, der Abtransport läuft über Fresszellen und dauert Monate bis Jahre.

Aus dieser Trennung folgt die Struktur aller Staubgrenzwerte: Für dieselbe Staubart gibt es zwei Zahlen, und die für A-Staub liegt immer deutlich niedriger. Die Skala der Partikelgrößen und ihre Wirkung im Atemtrakt zeigt der Ratgeber zu Feinstaub in der Wohnung aus der gesundheitlichen Perspektive.

Die Grenzwerte im Überblick

Der allgemeine Staubgrenzwert gilt für Stäube ohne spezifische Toxizität, also für den Fall, dass ein Staub keine besonderen Eigenschaften mitbringt. Er ist der Bezugspunkt, an dem sich alle anderen Werte messen lassen.

Zweiteilige Grafik zu Staubfraktionen und Grenzwerten. Links ein Schema des Atemtrakts im Schnitt mit drei Zonen: Nase und Rachen fangen den groben Anteil der einatembaren E-Fraktion ab, die Bronchien den thorakalen Anteil, und die alveolengängige A-Fraktion mit einem Median von etwa 4 Mikrometern erreicht die Lungenbläschen, wo der Abtransport nur noch über Fresszellen läuft. Rechts eine logarithmische Balkenskala der Arbeitsplatzgrenzwerte in Milligramm je Kubikmeter: allgemeiner Staubgrenzwert E-Staub 10, Holzstaub 2, allgemeiner Staubgrenzwert A-Staub 1,25 und lungengängiger Quarzstaub 0,1. Unter den Balken ist markiert, welche Staubklasse ein Sauger nach der Gerätenorm mindestens haben muss: Klasse L bei Grenzwerten über 1 Milligramm je Kubikmeter, Klasse M ab 0,1 Milligramm je Kubikmeter und Klasse H bei krebserzeugenden Stäuben und Werten darunter.

Je tiefer ein Staub in die Lunge gelangt und je spezifischer seine Wirkung, desto niedriger der Grenzwert und desto dichter muss der Sauger sein.

StaubartFraktionGrenzwertEinordnung
Allgemeiner StaubgrenzwertE-Staub10 mg/m³Bezugswert für Stäube ohne spezifische Toxizität
Allgemeiner StaubgrenzwertA-Staub1,25 mg/m³bezogen auf eine Dichte von 2,5 g/cm³
HolzstaubE-Staub2 mg/m³eigener Wert, Buche und Eiche zusätzlich krebserzeugend
Lungengängiger QuarzstaubA-Staub0,1 mg/m³EU-Grenzwert für Tätigkeiten mit Freisetzung
AsbestFaserzahlkein tolerierbarer WertVerwendungsverbot, Tätigkeiten nur nach Sachkunde

Die Spannweite zwischen der ersten und der vorletzten Zeile beträgt den Faktor 100. Genau diese Spannweite ist der Grund, warum es überhaupt verschiedene Sauger-Bauarten gibt: Ein Gerät, das 10 Milligramm pro Kubikmeter einhalten soll, darf konstruktiv erheblich mehr durchlassen als eines, das bei 0,1 Milligramm landen muss.

Zur Einordnung: Diese Zahlen beziehen sich auf eine Schicht von acht Stunden am Arbeitsplatz. In Innenräumen gilt keiner davon. Trotzdem sagt die Rangfolge etwas Nützliches darüber aus, welche Staubarten Aufmerksamkeit verdienen.

Wann aus Hausstaub ein geregelter Staub wird

Der entscheidende Satz des Gefahrstoffrechts lautet, dass auch Stoffe erfasst sind, die bei einer Tätigkeit erst entstehen. Das verschiebt die Frage weg vom Material und hin zur Handlung. Fünf typische Situationen im Haushalt lassen sich damit gut sortieren.

Bohren und Schlitzen in mineralischem Untergrund. Beton, Estrich, Putz und Fliesenkleber enthalten Quarz. Ein einzelnes Dübelloch bleibt unkritisch, eine Schlitzfräse für die Elektroleitung erzeugt in wenigen Minuten eine Staubwolke, deren Feinanteil stundenlang in der Luft bleibt. Hier zählt das Absaugen direkt am Werkzeug.

Schleifen von Holz und Lack. Beim Abschleifen eines Parkettbodens oder alter Türblätter entstehen zwei Probleme gleichzeitig: der Holzstaub selbst und mögliche Altanstriche mit Blei. Ein Schwingschleifer ohne Absaugung verteilt beides in der ganzen Wohnung.

Öffnen alter Bausubstanz. Bei Gebäuden aus der Zeit vor 1993 ist Asbest in Fliesenklebern, Spachtelmassen und Bodenbelägen möglich. Der Verdacht allein reicht als Grund, die Arbeit einem Fachbetrieb zu überlassen, statt selbst anzufangen.

Entfernen von Schimmel. Sporen und Zellbestandteile werden beim Abbürsten trockener Beläge massiv freigesetzt. Die Regel lautet deshalb, betroffene Flächen anzufeuchten und mit einem geeigneten Sauger zu arbeiten, wie es der Ratgeber zum HEPA-Sauger bei Schimmel beschreibt.

Ausräumen lange ungenutzter Räume. Dachboden, Keller und Garage sammeln über Jahrzehnte alles ein, was der Ort hergibt: mineralischen Abrieb, Faserreste alter Dämmungen, Vogelkot, trockenen Schimmel. Der Staub ist dort nicht per se anders, er hatte nur mehr Zeit, sich zu sammeln.

Staubklassen L, M und H beim Sauger

Der praktische Anknüpfungspunkt zwischen Recht und Gerät steckt in der Gerätenorm für Industriesauger. Sie definiert drei Staubklassen über den maximalen Durchlassgrad, also über den Anteil des aufgenommenen Staubs, den das Gerät wieder abgibt.

KlasseMaximaler DurchlassgradVorgesehen fürTypische Aufgabe
L1 %Stäube mit Grenzwerten über 1 mg/m³Kalk, Gips, harmlose Bauabfälle
M0,1 %Stäube ab 0,1 mg/m³Holzstaub, Quarz, Beton- und Estrichstaub
H0,005 %krebserzeugende und biologisch aktive StäubeSchimmel, Fasern, Stäube mit sehr niedrigen Grenzwerten

Zwei Dinge unterscheiden ein solches Gerät von einem Haushaltssauger. Erstens wird das komplette System geprüft, über den HEPA-Filter hinaus: Gehäusefugen, Behälterverschluss und Schlauchanschluss zählen mit, weil Feinstaub jede undichte Stelle findet. Zweitens verlangen die Klassen M und H eine Volumenstromüberwachung, die den Nutzer warnt, sobald die Luftgeschwindigkeit im Schlauch unter 20 Meter pro Sekunde fällt und die Absaugung damit ihre Wirkung verliert.

Dazu kommt die Entsorgung. Ein Gerät der Klasse M oder H arbeitet mit einem staubdicht verschließbaren Beutel oder Sack, der geschlossen entnommen wird. Beim Haushaltssauger passiert beim Beutelwechsel genau das Gegenteil, weshalb dieser Moment auch im Alltag der staubigste des ganzen Vorgangs ist.

Was das für den Privathaushalt praktisch bedeutet

Aus der rechtlichen Einordnung lässt sich eine einfache Zweiteilung ableiten, und sie hat wenig mit Vorschriften und viel mit Physik zu tun.

Für den normalen Hausstaub braucht es keine Sondertechnik. Regelmäßiges Saugen mit einem dichten Gerät, feuchtes Wischen statt trockenem Wedeln und Lüften decken das Thema ab. Welche Maßnahmen dabei tatsächlich Wirkung zeigen, sortiert der Ratgeber was gegen Hausstaub hilft nach Aufwand und Effekt.

Für selbst erzeugten Staub aus Bohren, Schleifen und Fräsen verschiebt sich der Maßstab. Drei Maßnahmen tragen dabei den größten Teil, und ihre Reihenfolge ist keine Geschmacksfrage:

  1. An der Quelle absaugen. Ein Werkzeug mit Absauganschluss fängt den Staub, bevor er sich verteilt. Das schlägt jede nachträgliche Reinigung.
  2. Den Raum abschotten. Türen schließen, Ritzen abkleben, Möbel abdecken. Feinstaub, der einmal in der Wohnung verteilt ist, bleibt wochenlang als Quelle erhalten.
  3. Erst danach Atemschutz. Eine partikelfiltrierende Halbmaske ist die letzte Stufe, nicht die erste. Sie schützt den Träger und niemanden sonst.

Für Sonderfälle mit Asbestverdacht, größeren Schimmelschäden oder alten Dämmstoffen bleibt die Antwort dieselbe: Diese Arbeiten gehören in die Hände eines Fachbetriebs, der Sachkunde, Absaugtechnik und Entsorgungsweg mitbringt.

Fazit

Hausstaub ist rechtlich kein Gefahrstoff, weil ihn niemand herstellt und in Verkehr bringt. Diese Antwort ist korrekt und beantwortet die eigentliche Frage nur halb. Mehrere seiner möglichen Bestandteile sind eingestuft, und aus einem harmlosen Material wird in dem Moment ein geregelter Staub, in dem jemand es bearbeitet.

Für den Alltag folgt daraus wenig: saugen, wischen, lüften. Für Renovierungsarbeiten folgt daraus viel, und der Unterschied steckt weniger im Filter als im Gesamtsystem aus Absaugung, Gerätedichtheit und Entsorgung. Wer vor einer solchen Arbeit steht, findet die Größenordnungen dazu im Ratgeber zu Staub beim Schleifen und beim Baustaub an Fenstern, der zeigt, wie weit sich Feinstaub nach solchen Arbeiten tatsächlich verteilt.

Häufige Fragen

Ist Hausstaub ein Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung?

Als Gemisch ist Hausstaub nicht eingestuft, weil er nicht hergestellt und nicht in Verkehr gebracht wird. Es gibt für ihn kein Sicherheitsdatenblatt und keine Gefahrenkennzeichnung. Die Gefahrstoffverordnung richtet sich außerdem an Arbeitgeber und regelt Tätigkeiten im betrieblichen Bereich, für das Staubwischen in der eigenen Wohnung gilt sie nicht. Einzelne Bestandteile des Hausstaubs sind dagegen sehr wohl eingestuft, etwa Asbestfasern, alveolengängiger Quarzstaub und Buchen- oder Eichenholzstaub.

Was ist der Unterschied zwischen E-Staub und A-Staub?

Die beiden Begriffe beschreiben, wie tief ein Partikel in die Atemwege gelangt. E-Staub ist die einatembare Fraktion, also alles, was überhaupt durch Mund und Nase mitgeht. A-Staub ist die alveolengängige Fraktion, die bis in die Lungenbläschen vordringt; ihr Median liegt bei etwa 4 Mikrometern. Für den allgemeinen Staubgrenzwert gelten deshalb zwei Werte: 10 Milligramm pro Kubikmeter für E-Staub und 1,25 Milligramm pro Kubikmeter für A-Staub.

Ab wann brauche ich einen Sauger mit Staubklasse M?

Sobald bei der Arbeit Staub mit einem Grenzwert von mindestens 0,1 Milligramm pro Kubikmeter entsteht. Das trifft im Haushalt vor allem auf zwei Fälle zu: Holzstaub beim Schleifen und Sägen sowie mineralischen Staub beim Bohren, Fräsen oder Schlitzen in Beton, Putz und Estrich. Ein Sauger der Klasse M darf laut Norm höchstens 0,1 Prozent des aufgenommenen Staubs wieder abgeben, ein Haushaltssauger ohne Klassenangabe deutlich mehr.

Reicht ein HEPA-Filter im normalen Staubsauger für Baustaub?

Für den täglichen Hausstaub ja, für Bau- und Renovierungsstaub nein. Der Filter ist nur ein Teil des Systems: Bei einem Sauger der Klasse M oder H wird das komplette Gerät geprüft, also auch Dichtungen, Gehäuse und Behälterverschluss. Ein Haushaltssauger mit gutem Filter verliert Feinstaub an den Fugen und beim Leeren des Behälters. Entscheidend ist deshalb die geprüfte Dichtheit des Gesamtsystems, die ein Haushaltsgerät nie ausweist.

Gibt es einen Grenzwert für Staub in Wohnungen?

Nein. Arbeitsplatzgrenzwerte gelten ausschließlich am Arbeitsplatz, und die Grenzwerte der Luftreinhaltung beziehen sich auf die Außenluft. Für Innenräume veröffentlicht der Ausschuss für Innenraumrichtwerte Richtwerte zu einzelnen Stoffen, für Hausstaub als Gemisch existiert keiner. Die Arbeitsplatzwerte taugen trotzdem als Größenordnung, weil sie zeigen, welche Staubarten als besonders kritisch gelten.

Ist Holzstaub gefährlicher als normaler Hausstaub?

Für Buchen- und Eichenholzstaub ist das rechtlich eindeutig: Beide sind als krebserzeugend eingestuft, weil sie Tumore in Nase und Nasennebenhöhlen auslösen können. Für Holzstaub gilt deshalb ein eigener Grenzwert von 2 Milligramm pro Kubikmeter, deutlich strenger als die 10 Milligramm des allgemeinen E-Staub-Werts. Beim Schleifen im Haushalt zählt vor allem das Absaugen direkt am Werkzeug.

Was macht Quarzstaub so kritisch?

Quarz steckt in fast jedem mineralischen Baustoff: in Beton, Estrich, Putz, Mörtel und Fliesenkleber. Beim Bohren und Schlitzen entsteht daraus alveolengängiger Feinstaub, der bis in die Lungenbläschen gelangt und dort nicht abgebaut wird. Die EU führt lungengängigen Quarzstaub aus solchen Arbeitsprozessen als krebserzeugend und setzt den Grenzwert bei 0,1 Milligramm pro Kubikmeter an, also bei einem Hundertstel des allgemeinen E-Staub-Werts.

Muss ich beim Staubwischen zu Hause Schutzmaßnahmen treffen?

Beim normalen Wischen und Saugen nicht. Relevant wird es bei drei Tätigkeiten: Renovierungsarbeiten mit mineralischem oder Holzstaub, dem Öffnen alter Bausubstanz mit Asbestverdacht und dem Entfernen von Schimmel. In diesen Fällen zählen Absaugung an der Quelle, ein Sauger mit passender Staubklasse und eine partikelfiltrierende Maske. Für Asbest gilt zusätzlich, dass Privatpersonen die Arbeiten nicht selbst ausführen sollten.

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